Geschichte

Eine Reihe von Ereignissen und Gegebenheiten, wie die Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft waren für die spätere Entstehung dieser Einrichtungen von entscheidender Bedeutung.

Vorgeschichte

Zur Erläuterung der Vorgeschichte müssen wir auf die Römischen Verträge aus dem Jahr 1957 zurückkommen.
Im Rahmen dieser Verträge werden wirtschaftliche und soziale Maßnahmen getroffen, darunter die Schaffung einer gemeinsamen Agrarpolitik, die so genannmte PAC, mit folgenden wirtschaftlichen und sozialen Zielsetzungen:

SOZIALE ZIELE

  • Die Landbevölkerung sollte einen angemessenen Lebensstandard erhalten
  • Dem Verbraucher sollten niedrige Preise zugesichert werden.

WIRTSCHAFTLICHE ZIELE

  • Steigerung der Agrarproduktion
  • Stabilisierung der Märkte

Um diese Zele umzusetzen, wird ein unabhängiges Organ der Europäischen Gemeinschaft, das EAGFL geschaffen, das in zwei Richtungen tätig wird:

  • EAGFL AUSRICHTUNGSFOND, zur Modernisierung und Rationalisierung der Landwirtschaftsbetriebe.
  • EAGFL GARANTIEFOND, zur Finanzierung von Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte.

Aufgrund der damaligen Umstände entstanden danach zweierlei Landwirtschaften: eine wettbewerbsfähige und eine marginale Landwirtschaft (dazu gehört auch die Berglandwirtschaft).

Kurz gesagt: die wettbewerbsfähige Landwirtschaft sollte für die Ernährung zuständig sein, wohingegen den Gebieten marginaler Landwirtschaft die Entvölkerung drohte. Die kleinen Landwirtschaftsbetriebe in diesen benachteiligten Gebieten sollten jedoch unbedingt erhalten bleiben, denn sie produzierten nicht nur Nahrungsmittel, sondern sie waren prädestiniert, große Landschafts- und landwirtschaftliche Räume zu erhalten. Letztendlich sollte die Erhaltung dieser kleinen Betriebe gleichzeitig der Erhaltung des Naturerbes Umwelt und Landschaft dienen.

Europa verzichtet also keineswegs auf sein Modell des landwirtschaftlichen Familienbetriebs, aber die Lösung dieses Problems liegt in der Unterstützung nichtlandwirschaftlicher Investitionen, und gerade hier kommt der ländliche Fremdenverkehr als entscheidender Faktor ins Spiel.

Das Baskenland gehört überwiegend zu den typischen Gebieten mit Berglandwirtschaft.

Um die Problematik dieser Gebiete und die verschiedenen anvisierten Lösungen etwas näher zu betrachten, wurden die in anderen ähnlichen gestalteten Gebieten gesammelten Erfahrungen genutzt. Die baskische Regierung hat die Situation in Territorien wie der Schweiz, im Aosta-Tal, in Belgien usw. studiert. Die Ergebnisse der Untersuchungen ähnlich gelagerter Gebiete bildeten die Ausgangsbasis, die letztendlich dazu bewogen hat, auf das Phänomen Ferien auf dem Lande zu setzen, um die Landbevölkerung und das gesamte dazugehörige Umfeld zu erhalten.

Europäische Beihilfen für den ländlichen Fremdenverkehr

Die Behörden der Gemeinschaft waren von vornherein bereit, die Lebensbedingungen des Landwirts, vor allem in den benachteiligten Gebieten, zu verbessern, zu denen wie gesagt die Betriebe der Berglandwirtschaft gehören.

So sieht die EWG Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe als Fremdenverkehrsinvestitionen vor. Die baskische Regierung hat sich diese Philosophie zu Eigen gemacht und veröffentlichte 1988 einen Erlass, der u.a. verfügte, dass Erträge aus Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Handwerk einander ergänzen sollten, um auch auf dem Bauernhof Lebensqualität zu sichern. In dem Erlass werden Beihilfen für die Einrichtung von Fremdenverkehrsunterkünften auf dem Lande vorgesehen, die bis 40 % des notwendigen Aufwands für die Herrichtung der Wohnung betragen kann, vorausgesetzt der Wert der Ferienwohnung beträgt höchstens 30.000 €.

Dies stellte nun ein ganz neuartiges Produkt dar, und da es als einer der Grundpfeiler dazu beitragen sollte zu überleben und und ungewisse Zukunftsaussichten zu verbessern, kam es in den Genuß eines starken Protektionismus seitens der Administration.

Das Landwirtschaftsministerium der baskischen Regierung und die Provinzialregierungen legten ein Programm Ferien auf dem Lande auf, das Eigentümern von ländlichen Wohneinheiten die Möglichkeit gab, Privatpersonen Unterkunft anzubieten. In den Jahren 1988/89 nahm das Projekt Form an und es wurde eine Werbekampagne mit folgenden Zielsetzungen lanciert:

  1. Den "baserritarras" (Eigentümern ländlicher Wohneinheiten) wurde von dieser Fremdenverkehrsmodalität Kenntnis gegeben.
  2. Dem potentziellen Publikum wurde das vorhandene Angebot nahe gebracht.

Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs im Baskenland

Im Jahr 1989 wurde in den drei historischen Territorien eine Informations- und Förderungskampagne über die Fremdenverkehrsttätigkeit im ländlichen Umfeld im Allgemeinen und über das Beihilfenprogramm im Besonderen durchgeführt. Es ging um die Beseitigung zweier Grundprobleme:

  • Die Furcht vor dem Unbekannten, das heißt die Angst vor dem negativen Einfluss, den der Zustrom unbekannter Menschen auf die traditionelle Lebensführung des Landwirts und seiner Familien ausüben könnte.
  • Es ging darum, den Landwirt vom ländlichen Fremdenverkehr als wirtschaftlicher Aktivität, also zur Erzielung von Einkünften, zu überzeugen, denn bis dahin war es üblich, seine Wohnung unentgeltlich als Unterkunft anzubieten.

So meldeten sich die ersten Interessenten des von der baskischen Regierung auf den Weg gebrachten Programms und es entstanden die ersten ländlichen Unterkünfte, die eine noch nicht allzu starke Nachfrage zu befriedigen vermochten, denn das vorhandene Angebot war noch weitgehend unbekannt.

Im Frühjahr 1990 wurde die erste Unterkunft des ländlichen Fremdenverkehrs der Autonomen Gemeinschaft,"Txopebenta" in Gautegiz-Arteaga (Bizkaia), eröffnet.

Im Juli des gleichen Jahres wurde im Ortsteil San Miguel in Garai (Bizkaia) eine Agentur eröffnet, die das Angebot des ländlichen Fremdenverkehrs im Baskenland mit folgenden Zielsetzungen koordinieren sollte:

  1. Korrdinierung von Angebot und Nachfrage
  2. Lancierung von Werbekampagnen
  3. Zusammenarbeit mit dem Eigentümern bei der Verteilung der gesamten Information und der Maßnahmen der Administration
  4. Schulung

Es handelte sich um eine kleine Agentur in einer kleinen Ortschaft im ländlichen Gebiet, deren Aufgabe es war diesen, im Rahmen des grünen Tourismus, beginnenden Fremdenverkehr "auf dem Lande" zu koordinieren,.

Organisatorisch bestand diese Agentur aus einem Leiter und einem Programmkoordinator, einem Arbeitsteam von drei Mitarbeitern und einer Sekretärin.

Die Verwaltungs- und Buchführungsstelle, in deren Händen die Finanzierung dieser Agentur lag, war bis 1999 Meneko (Berglandwirtschaftlicher Verband des Baskenlandes), der seinerseits von den Landwirtschaftsministerien der baskischen Regierung und der drei Provinzialregierungen subventioniert wurde.

Als diese Agentur in Garai eröffnet wurde, gab es bereits 11 voll funktionsfähige Einrichtungen mit sehr erfolgreicher Belegung, und dies trotz nicht allzu intensiver Werbung.

Im Laufe des Jahres 1991 brachte die Koordinationsagentur zahlreiche Werbeaktionen in baskischen und staatlichen Medien aller Art auf den Weg.

Im Oktober 1991 wurde der Verband "NEKAZALTURISMOA-LANDATURISMOA" ins Leben gerufen und 1998 die erste Einrichtung in der Modalität Bauernhof, "Arboliz" in Ibarrangelua, eröffnet.

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